Willkommen
Fußgesundheit ist von großer Bedeutung. Wenn diese nicht vorhanden ist, gibt es sehr viele Einschränkungen, die unser Leben beeinflussen. Das wissen wir erst zu schätzen, wenn unsere Füße an kleinen bis großen Problemen leiden. Ursachen dafür können unter anderem Diabetes mellitus, Polyneuropathien, Durchblutungsstörungen oder rheumatische Erkrankungen sein.
Wir tragen dazu bei, dass Ihre Fußgesundheit erhalten bleibt.
Ihre Füße sind bei uns in guten Händen.
Was heißt Podologie?
Podologie ist die nicht ärztliche Heilkunde am Fuß. Die Bezeichnung leitet sich vom griechischen pous – Genitiv podos – für „Fuß“ und logos für „Sprache/Lehre“ ab. Podologen sind aufgrund des Podologengesetzes (PodG) als medizinischer Fachberuf und nicht ärztlicher Heilberuf definiert.
Die Maßnahmen sind vielfältig und ergeben sich aus den medizinischen Gebieten der inneren Medizin, besonders der Diabetologie, Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Durch die Krankenkassenzulassung können wir Heilmittelverordnungen der podologischen Behandlung annehmen. Diese können durch den Hausarzt / Diabetologen insbesondere bei Menschen, die an Diabetes erkrankt sind, verordnet werden. Ebenso ist die Versorgung von Risikopatienten wie Rheumatikern, Patienten mit Gefäßerkrankungen und neurologischen Erkrankungen bei uns gewährleistet.
Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, die Verbesserung und die Wiederherstellung der normalen Funktion von Haut und Nägeln an den Füßen. Dadurch können schwerwiegende Folgeschäden, wie z.B. Amputationen vermieden werden.
Sektoraler Heilpraktiker
Die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §1 HPG gestattet, sprich Ärzten, Heilpraktikern und sektoralen Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie.
Der Erwerb einer eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat für mich, als sektorale Heilpraktikerin, den Vorteil, dass ich selbstständig Patienten annehmen darf und diese Leistung innerhalb des §1 HPG mit privaten Krankenkassen bzw. mit dem Patienten direkt abrechnen kann.
Auch bei Wundbehandlungen bin ich nicht nur auf ärztliche Anordnungen angewiesen.
Behandlung eingewachsener Nägel und Nagelspangenkorrektur
Durch verschiedene Spangentechniken können wir Korrekturen beim eingewachsenen Fußnagel vornehmen.
Ihr Arzt kann Ihnen bei entsprechenden Voraussetzungen eines angewachsenen Zehennagels eine Heilmittelverordnung ausstellen, damit die Krankenkasse die Therapiekosten übernimmt.
Hier finden Sie uns:
Unsere Praxis befindet sich im Medicum Lemgo, direkt am Klinikum Lemgo
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